Nach der HNO-ärztlichen Vorstellung erfolgt die ausführliche audiologische Untersuchung, um eine Aussage über die Hörfunktion des Patienten zu erreichen. Hierbei wird neben der Tonaudiometrie und der Sprachaudiometrie auch eine genaue Analyse des Geräusches vorgenommen. Bei Bedarf kommen auch objektive Verfahren wie die Messung von otoakustischen Emissionen oder die Ableitung von akustisch evozierten Hirnstamm- oder Hirnrindenpotentialen zum Einsatz.